Übersichtsseite zur Registrierung der ggg-Gruppe

Die Lesezeit für den kompletten Text auf dieser Seite beträgt im Mittel fünf Minuten. Bitte nimm dir diese Zeit, um dich hier über die Anmeldung zum Training der ggg-Gruppe zu informieren. Diese fünf Minuten reichen, um ein Vielfaches der Zeit für mehrere Beteiligte und unnötige Diskussionen zu vermeiden.

Wozu wurde die ggg-Gruppe eingerichtet?

Geimpfte, Genesene und Getestete bilden die ggg-Gruppe. Nach Verordnungen des Bundes, des Landes und des Kreises kann die Teilnahme am Training von der Zugehörigkeit zur ggg-Gruppe abhängig gemacht werden. Daher haben wir im Anmeldeportal die ggg-Gruppe und ein eigenes Anmeldeverfahren für die Gruppe eingerichtet.

Je nach Verordnungslage und Inzidenz des Kreises kann die Anmeldung zu einem Training der ggg-Gruppe aber auch nur für Teile der Gruppe (z.B. nur für Geimpfte und Genesene, „GG-Gruppe“) freigeschaltet werden. In diesem Fall wird für jede Person nur das Training angezeigt, welches gebucht werden darf.

Welche Regeln gibt es derzeit?

Verordnung des Landes Hessen

Diese ist zusammen mit den Auslegungshinweisen auf der Seite des Landes Hessen zu finden.

Verfügungen des Landkreises

Diese sind für die kreisfreie Stadt Frankfurt und für den Main-Taunus-Kreis auf der jeweiligen Seite zu finden.

Wie läuft das Anmeldeverfahren für die ggg-Gruppe?

1. Registrieren

Zunächst musst du dich für die ggg-Gruppe registrieren (Intern > Registrieren). Danach wirst du eine E-Mail erhalten, um deine Registrierung freizuschalten. Mit der Freischaltung bist du bereits als Getesteter eingruppiert. Du kannst dich nun im internen Bereich des Portals anmelden (Intern > An- und Abmelden). Nach der Anmeldung siehst du auf der Anmeldeseite auch den Status deiner Registrierung.
Wer bereits aufgrund der Organisation des Trainings einen Zugang für den internen Bereich hat, muss und kann sich kein zweites Mal registrieren. In diesem Fall kann sich die Person mit den bisherigen Zugangsdaten anmelden und beim Punkt 2. weitermachen.
Für jeden Registrierungsvorgang ist eine eigene E-Mail Adresse notwendig. Zwei Personen können keine zwei Registrierungen mit der gleichen E-Mail Adresse vornehmen.

2. Akkreditieren für die Gruppe der Geimpften und Genesenen („GG-Gruppe“)

Bist du ein abschließend Geimpfter oder Genesener, kannst du nun, sofern du angemeldet bist, die entsprechenden Dokumente hochladen (Nur für Angemeldete aufrufbar: Intern > Datei-Upload). Welche das sind, ist unten beschrieben. Deine Freischaltung als abschließend Geimpfter oder Genesener geschieht innerhalb von 72 Stunden (= 3 Tage), jedoch frühestens am Vorabend des Tages, ab dem du als abschließend Geimpfter giltst. Du bekommst darüber eine Nachricht per E-Mail und du kannst die erfolgte Freischaltung nach der Anmeldung im Status sehen (Intern > An- und Abmelden).
Sollte es Probleme beim Hochladen der Dokumente geben, können diese auch postalisch in Kopie an die Geschäftsstelle des Vereins geschickt werden (Adresse im Impressum).

3. Training buchen

Sofern für deinen Status Trainings angeboten werden, siehst du diese nach der Anmeldung auf dem Portal (Intern > An- und Abmelden). Sie sind am Ende des Titels entsprechend gekennzeichnet. Dort kannst du dich wie gewohnt anmelden. Beachte aber, dass diese Anmeldung nur für dich ist. Deine Tanzpartnerin oder dein Tanzpartner muss sich getrennt von dir anmelden.

Welche Dokumente kann ich hochladen, um mich als abschließend Geimpfter oder Genesener zu akkreditieren?

Als abschließend Geimpfter

Impfnachweis (Impfbescheinigung oder Impfpass), dabei muss sowohl der Name des Geimpften wie auch Impfstoff und Datum ersichtlich sein. Abschließend geimpft ist, wer die letzte notwendige Impfung erhalten hat, also die zweite bei den Vakzinen von BioNTechPfizer, Moderna und Astrazeneca oder die Erste von Johnson & Johnson. Die Eingruppierung erfolgt frühestens nach Ablauf von 14 Tagen, d.h. zum 15. Tag nach der letzten Impfung. Erst dann kannst du dich für das Training der ggg-Gruppe anmelden. Falls in Zukunft eine Auffrischimpfung notwendig wird, muss der Nachweis darüber fristgerecht hochgeladen werden, damit die Eingruppierung nicht erlischt.

Als Genesener mit abschließender Impfung

Impfnachweis (Impfbescheinigung oder Impfpass) und positiver PCR-Test, dabei müssen Name und Datum, beim Impfnachweis auch der Impfstoff ersichtlich sein. Als Genesener abschließend geimpft ist, wer eine Impfung mit den oben genannten Impfstoffen erhalten hat. Wer zuvor als Genesener registriert war, muss dabei erneut den positiven PCR-Test hochladen. Die Eingruppierung erfolgt frühestens nach Ablauf von 14 Tagen, d.h. zum 15. Tag nach der letzten Impfung. Erst dann kannst du dich für das Training der ggg-Gruppe anmelden. Falls in Zukunft eine Auffrischimpfung notwendig wird, muss diese fristgerecht hochgeladen werden, damit die Eingruppierung nicht erlischt.

Als Genesener

Positiver PCR-Test, dabei müssen Name und Datum ersichtlich sein. Die Eingruppierung beginnt einen Monat nach Testdatum und endet sechs Monate nach Testdatum. Danach erlischt die Eingruppierung automatisch.

Nach Eingruppierung werden die hochgeladenen Dokumente aus Gründen des Datenschutzes umgehend gelöscht. Eine Veränderung der Eingruppierung (z.B. von genesen nach geimpft) braucht immer den Upload aller relevanter Dokumente.

Als Getesteter für die Teilnahme am freien Training (ab 6 Jahren)

Negativnachweis einer Teststelle, sofern dieser am Ende des Trainings nicht älter als 24 Stunden ist oder das durchgängig geführte, schulische Testheft bei Kindern und Jugendlichen. Ein aktueller Nachweis ist vor jedem Training hochzuladen.
Beim Gruppentraining wird dem Trainer vor Ort der Negativnachweis vorgelegt oder ein Schnelltest vor Ort, vor dem Trainer und vor dem Training durchgeführt. Kinder und Jugendliche können alternativ das durchgängig geführte schulische Testheft vorlegen.

Um Unklarheiten vorzubeugen:

Dokumente können sofort hochgeladen werden, wenn sie vorliegen. Eine Eingruppierung (und damit verbunden die Möglichkeit zum Buchen von Trainings als Geimpfter oder Genesener) geschieht erst, wenn der Status erreicht ist; also 28 Tage nach einem positiven PCR-Test und am 15. Tag nach der abschließenden Impfung.

Wie verfahren die Mitglieder der Gruppe der Getesteten?

Geimpfte und Genesene melden sich wie oben beschrieben zum Training an. Vor Ort ist kein weiterer Nachweis nötig oder möglich. Es braucht also in jedem Fall eine Freischaltung vor Buchung eines Trainings der ggg-Gruppe.

Getestete ab 6 Jahren erbringen für die Teilnahme an jedem Training und für jeden Trainingstag den Nachweis eines negativen Tests. Für Kinder unter 6 Jahren besteht diese Verpflichtung nicht.

Für die Teilnahme am Gruppentraining wird der Person, die dem Training vorsteht (Trainer, Vorstandsmitglied usw.) der negative Test mit Betreten des Saals vorgelegt. Folgende Möglichkeiten für den Nachweis eines negativen Tests bestehen:

  • Negativer Testnachweis mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR usw.) oder negativer Testnachweis anhand eines Antigen-Tests (Schnelltest) durch eine Teststelle. Dieser darf zu Trainingsende nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Ein Selbsttest (Bürgertest) in Eigenregie vor Ort, vor dem Trainer und vor dem Training. Dieser muss mitgebracht werden.
  • Ein Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Auszubildende (Testheft).

Für die Teilnahme am freien Training wird der negative Test vorab über das Portal hochgeladen. Folgende Möglichkeiten für den Nachweis eines negativen Tests bestehen:

  • Negativer Testnachweis mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR usw.) oder negativer Testnachweis anhand eines Antigen-Tests (Schnelltest) durch eine Teststelle. Dieser darf zu Trainingsende nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Ein Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Auszubildende (Testheft).

Die Möglichkeit des Nachweises über einen Selbsttest besteht für das freie Training nicht.

 

Es wird im Training vor Ort keine Abweichungen von der oben beschriebenen Vorgehensweise und keine Diskussionen darüber geben. Daher ist ein Besuch des Trainings vor Ort nicht möglich, wenn das oben beschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde. Auch erübrigt das beschriebene Verfahren unnötiges Hin- und Herschicken von Mails oder Anrufe.